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Den ersten Mitarbeiter einstellen in Österreich

· Felix Lenhard

Meine erste Anstellung in Österreich war eine der stressigsten Erfahrungen meiner unternehmerischen Laufbahn. Nicht wegen der Kandidatin — sie war großartig. Wegen der Bürokratie, wegen der Lohnnebenkosten, die ich nicht vollständig verstanden hatte, und wegen rechtlicher Pflichten, die mir niemand klar erklärt hat, bis ich bereits mitten im Papierkram steckte.

Das österreichische Arbeitsrecht ist umfassend und schützt Arbeitnehmer stark. Das ist grundsätzlich gut. Für Erstanstellende ist es ein Labyrinth: Kollektivvertrag, Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutz — allein die Begriffe reichen, um die Einstellung noch einmal zu überdenken.

Sie brauchen trotzdem Unterstützung. Und Anstellen ist in Österreich nicht so kompliziert, wie es beim ersten Hinsehen wirkt.

Was ein Mitarbeiter wirklich kostet

Hier erleben die meisten Gründer ihre Überraschung. Wenn Sie 3.000 Euro Bruttomonatsgehalt anbieten, kostet das Ihr Unternehmen etwa 3.840 bis 3.870 Euro pro Monat:

  • Bruttogehalt: 3.000 Euro
  • Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung: rund 21 Prozent ≈ 630 Euro
  • Weitere Dienstgeberabgaben (DB, DZ, Kommunalsteuer): rund 7 bis 9 Prozent ≈ 210 bis 270 Euro

Dazu kommen Posten, die viele vergessen:

  • 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) — effektiv 14 statt 12 Monatsgehälter im Jahr
  • Mindestens 25 Werktage bezahlter Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (je nach Dienstzeit sechs bis zwölf Wochen)
  • Beitrag zur betrieblichen Vorsorge (Abfertigung neu, 1,53 Prozent vom Brutto)

Die Faustregel: Multiplizieren Sie das Bruttogehalt mit 1,55 bis 1,65, um die tatsächlichen Jahreskosten pro Monat zu erhalten. Ein Bruttogehalt von 3.000 Euro kostet Sie im Schnitt etwa 4.650 bis 4.950 Euro monatlich, wenn 13. und 14. Gehalt sowie alle Abgaben eingerechnet sind.

Diese Rechnung vor der Einstellung zu verstehen, ist entscheidend für die Finanzplanung. Ich habe Gründer gesehen, die nach Bruttogehalt kalkuliert haben und bei der ersten Lohnverrechnung in Panik gerieten.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

Schritt 1: Die Rolle klar definieren. Dokumentieren Sie vor der Suche, welche Prozesse die Person übernehmen soll und welche Ergebnisse erwartet werden. Das ist die Grundlage für Inserat und spätere Beurteilung.

Schritt 2: Den richtigen Kollektivvertrag ermitteln. Die meisten Dienstgeber unterliegen einem branchenspezifischen Kollektivvertrag, der Mindestgehälter, Arbeitszeiten und weitere Bedingungen festlegt. Welcher gilt, ergibt sich aus Ihrer WKO-Zugehörigkeit. Klären Sie das mit Ihrer Landeskammer.

Schritt 3: Als Dienstgeber anmelden. Bei der ersten Anstellung melden Sie sich als Dienstgeber bei der ÖGK an.

Schritt 4: Vor Arbeitsantritt anmelden. Die Anmeldung bei der ÖGK muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen. Das ist keine Formalie — verspätete Anmeldungen werden gestraft.

Schritt 5: Dienstvertrag und Dienstzettel. Der Dienstzettel mit den wesentlichen Vertragsinhalten ist verpflichtend auszuhändigen.

Schritt 6: Lohnverrechnung organisieren. Entweder über die Steuerberatung oder über einen spezialisierten Dienstleister. Machen Sie das nicht selbst, solange Sie es nicht wirklich beherrschen.

Fehler, die ich gemacht habe

Nach Bruttogehalt kalkuliert. Siehe oben. Rechnen Sie ab dem ersten Gedanken mit dem Faktor, nicht mit dem Brutto.

Die Probezeit nicht genutzt. Der erste Monat ist Probezeit und beidseitig jederzeit auflösbar. Wenn es in dieser Zeit nicht passt, handeln Sie. Danach wird es deutlich aufwendiger.

Zu früh angestellt. Der teuerste Fehler ist nicht die falsche Person — es ist die richtige Person zum falschen Zeitpunkt. Stellen Sie an, wenn die Auftragslage stabil ist und die Arbeit wiederkehrend, nicht wenn Sie sich überlastet fühlen.

Prüfen Sie Alternativen, bevor Sie anstellen: freie Dienstnehmer, Werkverträge oder Auslagerung können in der Frühphase passender sein — solange die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit sauber ist. Auch das besprechen Sie am besten vorher mit Ihrer Steuerberatung.

Beitragssätze und arbeitsrechtliche Bestimmungen ändern sich jährlich. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei WKO, ÖGK und Ihrer Lohnverrechnung.

Auch auf Englisch verfügbar: English version

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